Mietbedingungen für Kanus und die Tourenausstattung
1. Mietzeit:
Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Mietzeit am ersten Tag um 9 Uhr und endet am letzten Tag um 19 Uhr. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung durch uns möglich. Für die Wochenenden über Christi Himmelfahrt und Pfingsten behalten wir uns vor, eine Mindestmietdauer von 3 Tagen festzulegen.
2. Mietgegenstand:
Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen statt des bestellten ein anderes Kanuboot zur Verfügung zu stellen, sofern die vorgesehene Anzahl der Plätze nicht unterschritten wird. Ein Preisminderungsanspruch entsteht hierdurch nicht.
3. Übergabe/Haftung:
Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter die Mietsachen in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Der Mieter überprüft bei Übernahme die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit. Nach Überlassung der Mietsache sind sämtliche auftretende Schäden zu beseitigen bzw. Ersatz zu leisten; mit Ausnahme von Schäden, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden.
4. Rückgabe:
Der Mieter hat die Mietsachen gereinigt zu übergeben. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, muss der Mietgegenstand an der Ausgangsmietstation zurückgegeben werden. Die Mietsache gilt erst dann als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn auf dem Mietvertrag der positive Rückgabevermerk durch den Vermieter eingetragen wurde. Gibt der Mieter dem Vermieter die Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, so hat er dem Vermieter neben dem Mietpreis für weitere die Nutzungsdauer den durch die verspätete Rückgabe entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nur, sofern die Verlängerung des Mietvertrages nicht nach P.1 ordnungsgemäß vereinbart wurde.
5. Haftung:
Bei Schäden an der Mietsache bzw. bei fehlenden Teilen ist der Umfang zu vermerken und der Schaden durch den Mieter zu ersetzen. Sofern ein Schaden an der Mietsache entsteht, dessen Beseitigung Kosten in Höhe von 50% des Neuwertes verursacht, kann der Vermieter vom Mieter wahlweise Schadensersatz oder Neuanschaffung verlangen. Dem Mieter steht es offen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Für die Dauer der Reparatur bzw. bis zur Neuanschaffung hat der Mieter den entstehenden Mietausfall zu ersetzen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, durch den Gebrauch der Mietsachen entstehende Schäden beim Mieter oder bei Dritten. Im Falle von Bootsmiete erklärt der Mieter hiermit für sich und die Mitreisenden, Schwimmen zu können.
Bitte beachten Sie zusätzlich den Aushang Schadenspreisliste an der Station.
6. Zahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch uns ist eine Anzahlung von 25 € pro Boot per Überweisung oder bar zu zahlen. Nach Zahlungseingang versenden wir eine entsprechende Eingangsbestätigung..
7. Wirksamkeit:
Diese Vereinbarung zwischen Ihnen und Nordlicht wird mit Erteilung unserer Buchungsbestätigung wirksam. Die auf der Internetseite einsehbaren Mietbedingungen gelten durch den Mieter als anerkannt, wenn dieser nicht unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung widerspricht.
8. Rücktritt:
Bei Rücktritt berechnen wir bis 14 Tage vor Mietbeginn die Anzahlung, bis 7 Tage vor Beginn 50%, bis 4 Tage 80%, ab 3 Tage vor Mietbeginn 90%. Nichterscheinen wird als Rücktritt bewertet. Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattungen von Teilbeträgen o.ä.. Der Vermieter ist berechtigt Buchungen bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn zu stornieren.
9. Schlechtwetterrisiko:
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir das Schlechtwetterrisiko nicht übernehmen können. Wir halten auch bei Regen die Mietgegenstände für Sie bereit.
10. Transporte:
Sofern im Auftrage des Mieters Abhol- oder Servicefahrten durch den Vermieter organisiert werden, ist der Mieter als Beauftragender für die Bezahlung selbst voll verantwortlich.
Nordlicht Tour & Kanu GmbH, HRB AG Neuruppin 14419