Reisebedingungen (AGB)

Lieber Reisegast,

wir möchten, dass Sie einen gelungenen Urlaub haben und sich gut erholen. Dazu ist es wichtig zu wissen, was Sie erwarten können und wofür wir einstehen. Die folgenden Teilnahmebedingungen sind mit der Reisebeschreibung und sonstiger Hinweise auf dieser Internetseite oder im Reiseprospekt Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch, Die allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Die Verweise auf §§ des BGB haben auch den Bezug zum neuen Reiserecht für Buchungen ab dem 01.07.2018.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bieten Sie der Firma Nordlicht Tour & Kanu GmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Grundlage ist die vorausgehende Unterrichtung im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und die Reisebeschreibung. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder direkt über unsere Internetseiten erfolgen. Bei Buchungen über unsere Internetseite mit Betätigung der Schaltfläche “Buchungsanfrage” bieten wir Ihnen den Abschluss des Reisevertrages an (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reise- und Anmeldebestätigung zustande. Sie können mehrere Personen mit anmelden. In diesem Falle haften Sie auch für die Verbindlichkeiten dieser Personen gegenüber den Reiseveranstalter. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reiseunterlagen sofort zusenden.

2. Bezahlung

Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie uns bitte die erbetene Anzahlung. Der Reisepreis ist spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise zu zahlen, andernfalls kann der Vertrag auch ohne vorherige Mahnung durch uns gelöst werden. Wir erheben dann Rücktrittsgebühren in unter Punkt 5 aufgeführter Höhe.

3. Leistungen sowie Leistungs- und Preisänderungen

Der Umfang der touristischen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sofern eine unserer Leistungen unverschuldet nicht erbracht werden kann bemühen wir uns, eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Ersatzleitung kann von Ihnen abgelehnt werden, wenn diese für Sie aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zumutbar ist.  Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass aufgrund besonderer nicht vorhersehbarer Ereignisse während der Reise, Änderungen im Tourenprogramm vorgenommen werden müssen. Die Reise gilt dann als ordnungsgemäß durchgeführt. Die Reisebegleitung ist ermächtigt, Teilnehmer von einzelnen Leistungen auszuschließen, sofern deren Teilnahme eine Gefährdung Ihrer eigenen oder der Gesundheit anderer Teilnehmer bedeuten würde. Bei ab dem 01. Juli 2018 geschlossenen Reiseverträgen werden von uns Leistungsänderungen auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise dargestellt.

4.  Reiseabsicherung

Mit Nordlicht Tour & Kanu reisen Sie sicher! Die Kundengelder sind bei der R+V Versicherung abgesichert (R + V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden). Mit der Reisebestätigung erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein.

5. Rücktritt

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, ohne eine von uns akzeptierte Ersatzperson zu stellen, können wir angemessenen Ersatz für die Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Ersatzpersonen können nur bis 3 Tage vor Beginn der Reise gestellt werden und müssen den besonderen Bedingungen der Reise genügen. Unser pauschalierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt mehr als 45 Tage vor Reisebeginn 50 Euro Bearbeitungsgebühr (bei Gruppen 10% des Reisepreises), bis 30 Tage vor Reisebeginn 35% des Preises, bis 14 Tage vor Reisebeginn 60% des Preises; bis 3 Tage vor Reisebeginn 80% des Preises; danach 90% des Preises in jedem Rücktrittsfall. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Unfall, Krankheit, Tod.

6. Rücktritt des Veranstalters

Nordlicht Tour&Kanu kann bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise bis dahin weniger Personen als die erforderliche Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist in der Reiseausschreibung angegeben. Es gilt § 651a Absatz 5 bzw. neu § 651h BGB.  Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Nordlicht Tour& Kanu in der Lage ist, eine solche Reise anzubieten. Nach dem Rücktritt von Nordlicht Tour&Kanu haben Sie Anspruch auf eine unverzügliche Erstattung Ihrer Reisepreisanzahlung oder des vollen Reisepreises, sofern dieser schon bezahlt wurde. Wenn am Urlaubsort  oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen. Es gilt § 651j bzw. neu § 651h Absatz 3 und Absatz 4.2 BGB.

7. Reiseabbruch und Mitwirkungspflicht des Reisenden

Die Pauschalreise kann auch nach Reisebeginn auf Ihren Wunsch abgebrochen werden; z.B. bei Krankheit oder sofort notwendiger Heimreise. Nordlicht Tour & Kanu kann den Vertrag mit Ihnen ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter nachhaltig stören oder ihre Teilnahme durch Ihr widriges Verhalten für die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Uns steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu.

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, unserem Reiseleiter am Urlaubsort die Mängelanzeige unverzüglich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wenn Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem,  uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu ermöglichen.

8. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Nordlicht Tour&Kanu für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,  soweit  ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder  soweit der wir als Reiseveranstalter für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Unsere  Haftung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt. Ihre Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns  beruhen.

Mit Vertragsschluss ab dem 01.07.2018 verjähren Ihre Ansprüche wegen Reisemängeln nach den dann geltenden §§ 651i bis j BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen uns und Ihnen  Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Datenschutz
Die zur Bearbeitung der Reisen erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert und sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Die personenbezogenen Daten werden nicht für Newsletter oder an Dritte für Marketing- oder ähnliche Zwecke weitergegeben. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung des Reisevertrages zwingend notwendig ist.

10. Pass-, Zoll-, Visabestimmungen

Für alle beim Grenzübertritt notwendigen Reisedokumente sind Sie selbst verantwortlich.

11.  Ausrüstung des Reisenden

Wir behalten uns im Interesse eines gesicherten Reiseablaufes vor, selbstgestellte Ausrüstung zu überprüfen und ggf. zurückzuweisen. Ist die Ausrüstung trotz Abmahnung am Reisetag unvollständig oder mangelhaft, sind wir berechtigt, im Interesse der Reisegruppe von einzelnen Reiseleistungen abstand zu nehmen, wenn es die Sicherheit erfordert. Es erwachsen daraus keinerlei Ersatzansprüche.

12. Die Unwirksamkeit …

… einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit derselben und des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

ist Neuruppin.

Veranstalter:

Nordlicht Tour & Kanu GmbH, 16798 Fürstenberg/ Havel, Brandenburger Str. 33. Geschäftsführer: Mario Ebhardt. HRB 14419 AG Neuruppin